BAG-Täterarbeit Häusliche Gewalt

Standards der Täterarbeit
Häusliche Gewalt in der Praxis

Eine Orientierungshilfe für zuweisende und zuwendungsgebende Behörden sowie kooperierende Institutionen

Das vorliegende Papier ist eine Kurzfassung geltender Minimalstandards, wie sie durch die Bundesarbeitsgemeinschaft Täterarbeit Häusliche Gewalt e.V. (BAG TäHG) im Mai 2007 festgelegt und durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im September 2008 veröffentlicht wurden (BMFSFJ Materialien zur Gleichstellungspolitik Nr. 109/2008). Die Umsetzung dieser Standards fördert die Qualität und die Transparenz von Täterarbeit und leistet einen Beitrag zum Opferschutz.
Das Papier soll die Bewertung praktischer Täterarbeit bei Entscheidungen über die Zuweisung, Kooperation, finanzielle Förderung und politische Steuerung unterstützen.

 

1.     Definition und Grundverständnis

Täterarbeit ist ein Unterstützungs- und Beratungsangebot zur Verhaltensänderung für in Partnerschaften gewalttätige Männer. Es handelt sich um ein zeitlich begrenztes kognitiv verhaltensorientiertes Programm, das gewaltzentriert und konfrontativ arbeitet. Kernziel ist die Beendigung von gewalttätigem Verhalten.
Täterarbeit ist keine Psychotherapie. Die Ausübung häuslicher Gewalt ist Ausdruck erlernter Denk- und Verhaltensweisen und in der Regel nicht auf eine psychische Erkrankung zurückzuführen.

Die Zielgruppe sind erwachsene Männer, die gegenüber ihrer (Ex-)Partnerin gewalttätig geworden sind. Es wird sowohl mit Selbstmeldern, institutionell vermittelten und durch die Justiz zugewiesenen Männern gearbeitet.
Täterarbeit findet in Kooperation und Vernetzung mit Institutionen statt, die in ihrem professionellen Handeln mit häuslicher Gewalt befasst sind (u.a. Justiz, Polizei, Frauenunterstützung, Kinder- und Jugendhilfe). Sie ist Bestandteil der Interventionskette gegen häusliche Gewalt.

 

2.     Täterprogramm

2.a) Setting und Umfang

  • Gruppenarbeit als Standard über einen Zeitraum von 6 Monaten mit wöchentlichen Sitzungen zuzüglich mindestens einem Aufnahmegespräch und einem Follow-Up Termin, Einzelberatung nur in begründeten Ausnahmefällen

  • Anleitung durch zwei Fachkräfte bei einer Gruppengröße von 5-10 Personen

  • Zusätzliche Beratungsressourcen zur Krisenintervention

  • Information der (Ex-)Partnerin über Programmbeginn, Abbruch/Ausschluss, Abschluss und Gefährdung


2.b) Aufnahmegespräch

  • Prüfung der Zulassungskriterien und Abklärung des Zugangskontextes, Sichtung tatbezogener Unterlagen, Informationen zur Gewaltproblematik und Entscheidung über die Aufnahme

  • Abschluss einer schriftlichen Vereinbarung über: Inhalt des Täterprogramms, verbindliche und regelmäßige Teilnahme, Regeln und Absprachen, Verfahren bei Abbruch und Ausschluss sowie bei erneuter Gewalt während der Gruppenteilnahme, Einwilligung zum Kontakt mit der (Ex-)Partnerin, Festlegung einer finanziellen Eigenbeteiligung

2.c) Kontakt zur (Ex-)Partnerin

  • Schweigepflichtsentbindung gegenüber der (Ex-)Partnerin, weisender Institution, fallbeteiligter Frauenunterstützungseinrichtung und Interventionsstelle

  • Information der (Ex-)Partnerin über Inhalte, Ziele und Grenzen des Täterprogramms

  • Aufzeigen von Notwendigkeit und Möglichkeiten eigener Sicherheitsvorkehrungen

  • Angebot an die (Ex-)Partnerin, jederzeit Kontakt zur Täterarbeitseinrichtung aufnehmen zu können

  • Vermittlung an Unterstützungseinrichtungen für Frauen und deren Kinder2.d) Durchführung

  • Kerninhalte: Auseinandersetzung mit dem Gewaltbegriff und mit Gewalthandlungen, Tatrekonstruktion (Gewaltschilderung), Auswirkung der Gewalt und Opferfolgen, gewaltfreie Handlungsstrategien, Notfallpläne, Kommunikations- und Beziehungsmuster, Männer- und Frauenbilder, väterliche Verantwortung, eigene Opfererfahrung

  • Ausschlusskriterien nach Einzelfallprüfung: mangelnde Verantwortungsübernahme, erneute Gewaltanwendung, unzureichende Mitarbeit und Kooperation, Regelverstöße und Gruppenunfähigkeit


2d) Durchführung

  • Kerninhalte: Auseinandersetzung mit dem Gewaltbegriff und mit Gewalthandlungen, Tatrekonstruktion (Gewaltschilderung), Auswirkung der Gewalt und Opferfolgen, gewaltfreie Handlungsstrategien, Notfallpläne, Kommunikations- und Beziehungsmuster, Männer- und Frauenbilder, väterliche Verantwortung, eigene Opfererfahrung

  • Ausschlusskriterien nach Einzelfallprüfung: mangelnde Verantwortungsübernahme, erneute Gewaltanwendung, unzureichende Mitarbeit und Kooperation, Regelverstöße und Gruppenunfähigkeit


3. Rahmenbedingungen

  • Einrichtung in Trägerschaft der freien oder öffentlichen Wohlfahrtspflege

  • Institutionell verankerte Supervision und Weiterbildung

  • Sozialpädagogische oder psychologische (Fach-)Hochschulausbildung und gewaltspezifische Zusatzausbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

  • Dokumentation der Arbeit und Veröffentlichung eines Rechenschaftsberichts mit einer Jahresstatistik

Standards BAG TäHG

Standards und Empfehlungen für die Arbeit mit männlichen Tätern im Rahmen von interinstitutionellen Kooperationsbündnissen gegen Häusliche Gewalt (Täterarbeit HG)

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Standards and recommendations for work with male perpetrators within an institutional cooperative alliance against domestic violence (“Perpetrator work DV”)

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